Begleit-Rechner zum Buch · Kapitel 3 und 6

Steuer-Rechner.

Gib deinen erwarteten Jahresgewinn ein. Der Rechner zeigt dir deine Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag nach dem Tarif 2026 und leitet daraus ab, wie viel von jedem Euro in deinen Steuer-Topf gehört, bevor der Bescheid kommt.

Läuft komplett in deinem Browser. Keine Anmeldung, kein Tracking, nichts verlässt deinen Rechner.

Deine Zahlen

Beispiele aus dem Buch
€ / Jahr

Dein Gewinn ist Einnahmen minus Betriebsausgaben. Das ist noch nicht dein zu versteuerndes Einkommen: Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge sowie Sonderausgaben senken es meist noch.

€ / Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung, Rürup oder gesetzliche Rente, Sonderausgaben. Trägst du hier etwas ein, rechnet der Rechner mit deinem Gewinn minus diesem Betrag als zu versteuerndem Einkommen. Lässt du das Feld leer, rechnet er vorsichtig mit dem vollen Gewinn.

Deine Steuerlast

Steuer im Jahr · Einkommensteuer plus Soli

14.233 €

effektiv 23,7 % vom Einkommen

Zu versteuerndes Einkommen: 60.000 €. Das sind rund 1.186 € Steuer im Monat.

Einkommensteuer 23,7 % 14.233 € 1.186,08 € im Monat
Solidaritätszuschlag 0 % 0 € 0 € im Monat
Empfehlung · dein Steuer-Topf 25 % 1.250 € im Monat weglegen = 15.000 € im Jahr, deckt deine Steuer mit etwas Luft
Ohne Vorsorge gerechnet: vorsichtig hoch.

Du hast kein Vorsorgefeld ausgefüllt, also rechnet der Rechner mit dem vollen Gewinn als Einkommen. Real senken Kranken- und Pflegebeiträge dein zu versteuerndes Einkommen, deine echte Steuer liegt dann eher darunter. Für den Steuer-Topf ist die vorsichtige Zahl die bessere: Zu viel im Topf ist kein Problem, zu wenig ist der Bescheid, der dich umwirft.

Vorauszahlungs-Prognose

Das Finanzamt nimmt deine zuletzt festgesetzte Steuer, teilt sie durch vier und schreibt dir diesen Betrag je Quartal vor (§ 37 EStG). Bei diesem Gewinn sähe ein Quartal ungefähr so aus:

Je Quartal (10.3. · 10.6. · 10.9. · 10.12.) ein Viertel der Jahressteuer 3.558 €
Summe im Jahr 14.233 €

Wächst dein Gewinn, setzt das Finanzamt im Folgejahr hoch, und Nachzahlung plus höhere Vorauszahlung treffen im selben Umschlag ein. Läuft dein Jahr schwächer, kannst du die Vorauszahlung formlos herabsetzen lassen, das kostet nichts. Mehr dazu in Kapitel 6.

Gerechnet gegen den Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG in der ab Veranlagungszeitraum 2026 gültigen Fassung) für die Einzelveranlagung, plus Solidaritätszuschlag mit der Freigrenze für Einzelveranlagte (20.350 €). Rechtsstand: § 32a in der ab VZ 2026 gültigen Fassung, Stand Juli 2026. Nicht enthalten sind Kirchensteuer, Gewerbesteuer und die Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG. Das ist keine Steuerberatung und ersetzt keine. Den exakten Satz für deinen Fall prüft dein Steuerberater.

Wie der Rechner rechnet

Die Logik steht im Buch, Kapitel 3 und 6. Hier die Kurzfassung und der offene Rechenweg.

Gewinn ist nicht dein zu versteuerndes Einkommen

Dein Gewinn ist Einnahmen minus Betriebsausgaben, die Zahl aus deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dein zu versteuerndes Einkommen ist kleiner: Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zur Alters­vorsorge und Sonderausgaben werden noch abgezogen. Nur auf das zu versteuernde Einkommen läuft der Tarif.

Trägst du im Feld Vorsorge einen Betrag ein, zieht der Rechner ihn ab. Lässt du es leer, rechnet er vorsichtig mit dem vollen Gewinn. Für den Steuer-Topf ist die vorsichtige Zahl die bessere, den exakten Abzug kennt dein Steuerberater.

Der Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG)
Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
bis 12.348 €0 %
12.349 bis 17.799 €14 bis 24 %
17.800 bis 69.878 €24 bis 42 %
69.879 bis 277.825 €42 %
ab 277.826 €45 %

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € bleibt dein Einkommen steuerfrei. Darüber steigt der Satz erst schnell, dann flacher, bis er bei 42 Prozent und ganz oben bei 45 Prozent liegt. Das ist der Grenzsteuersatz, er gilt für den jeweils nächsten Euro. Dein effektiver Satz, also Steuer geteilt durch Einkommen, liegt immer darunter, weil die unteren Stufen mitzählen.

Der Rechner setzt die amtliche Tarif-Formel Zone für Zone um, ohne Tabellen-Rundung. Kleine Abweichungen zu einzelnen Online-Rechnern kommen von deren Rundung, nicht von der Formel.

Der Solidaritätszuschlag

Der Soli fällt erst an, wenn deine Einkommensteuer über der Freigrenze liegt (bei Einzelveranlagung rund 20.350 € Steuer im Jahr, Stand 2026). Darunter zahlst du null. Direkt über der Grenze greift eine Milderungszone, damit die Belastung nicht springt: Der Soli wächst langsam von null in Richtung der vollen 5,5 Prozent hinein. Erst deutlich darüber sind es die vollen 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Der Rechner nimmt automatisch den niedrigeren der beiden Werte.

Woher die empfohlene Steuer-Topf-Quote kommt

Die Quote sagt dir, wie viel von jedem Euro Gewinn du sofort in den Steuer-Topf schiebst, damit das Geld für den Bescheid schon da ist, bevor er kommt. Sie geht von deiner tatsächlich gerechneten Steuer aus, geteilt durch deinen Gewinn, und rundet auf die nächste volle Fünf-Prozent-Stufe auf. Diese Aufrundung ist die Luft, die du für Vorauszahlungs-Verschiebungen und ein besseres Jahr brauchst.

Das deckt sich mit dem Marktstand aus Kapitel 3: 25 bis 35 Prozent des Gewinns, pauschal oft rund 30 Prozent, ab etwa 60.000 Euro Gewinn häufig mehr. Zu viel im Topf ist kein Problem, das Geld ist deins, sobald die Steuer bezahlt ist. Zu wenig ist der Bescheid, der dich umwirft.

Achtung, zwei verschiedene Bezugsgrößen: Hier ist die Quote ein Anteil deines Gewinns. Im Topf-Rechner ist die Steuer-Quote ein Anteil deines echten Umsatzes (18, 24 oder 30 Prozent) und deshalb niedriger, weil der Umsatz die größere Zahl ist. Beide Wege führen zum selben Topf.

Vorauszahlungen und wie du sie senkst

Das Finanzamt teilt deine zuletzt festgesetzte Steuer durch vier und fordert das als Vorauszahlung je Quartal, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Dahinter steht die stille Annahme, du verdienst dieses Jahr wieder so viel wie zuletzt.

Läuft dein Jahr schwächer, musst du das nicht schlucken. Du beantragst formlos die Herabsetzung der Vorauszahlungen, legst eine kurze plausible Schätzung bei und das Finanzamt passt sie an. Kein Zins, keine Härte-Voraussetzung, kein Nachteil. Diesen Hebel ziehst du vor jeder Stundung. Die ganze Herleitung steht in Kapitel 6.